Wie soll der Kunststoffabfall gelagert werden? Freiluftflächen oder in Hallen? Was passiert mit der Abluft? Wie werden Geruchsemissionen vermieden?
Die Frage nach der Art der Zwischenlagerung kann verbindlich nur der spätere Betreiber beantworten. Auf Grundlage der emissionsrechtlichen Anforderungen, die ohne Einschränkungen für Neuanlagen zu erfüllen sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Lagerung in geschlossenen Hallen vonstattengehen wird. Für das Plangebiet soll mit dem Bebauungspl …
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