Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Aufbau eines Kreislaufwirtschaftsverbundes am Raffineriestandort in Gelsenkirchen-Scholven. Ein Hinweis: In diesem frühen Planungsstadium können jedoch noch nicht alle Detailfragen beantwortet werden. Sobald die Planungen voranschreiten, wird die FAQ-Liste schrittweise erweitert.
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Allgemeine Fragen
Die im Plangebiet neu zu errichtende Anlage kann sowohl über die Energieversorgung des Bestandswerkes (GRN – Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH) als auch über das regionale öffentliche Netz mit Strom versorgt werden. Aktuell befindet sich das Projekt noch auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens, bei dem es darum geht, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Industriegebiet zu schaffen. Die zu wählende Anschlussvariante ist u.a. betreiberabhängig und wird daher abschließend erst zum Vorhabenzulassungsverfahren geklärt werden.
Der Netzbetreiber garantiert Netzsicherheit. Sollte es dennoch zum unwahrscheinlichen Fall eines Blackouts kommen, wird durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen ein sicheres Abfahren von Industrieanlagen gewährleistet. Der Nachweis dafür muss später im Genehmigungsverfahren erbracht werden.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt unter § 34 die Achslast und das zulässige Gesamtgewicht von Lastkraftwagen (LKWs), um sicherzustellen, dass die Brückenbelastung von Autobahnen und Schnellstraßen nicht überschritten werden. Die besondere Eigenschaft von Kunststoffen ist ihr relativ geringes Gewicht. Insofern wird der Transport von gebrauchten Kunststoffen in LKWs keine hohe Zuladung verursachen.
Die Abwasserqualitäten aus Industrieanlagen sind unterschiedlich und verlangen eine getrennte Fassung durch Trennkanalisationen. Das Prozesswasser aus dem Verarbeitungsprozess soll auf dem Plangebiet 451 vorgereinigt und über eine Druckrohrleitung zur Kläranlage Bottrop der Emschergenossenschaft für die Nachreinigung verpumpt werden. Der bestehende Schmutzwasserkanal von Gelsenkanal auf Höhe der Ulfkotterstraße würde das Sanitärwasser aus dem Gebiet aufnehmen. Das Regenwasser soll über Regenklärbecken (Sandfang), Regenrückhaltebecken als Erdbecken zur Abflussdrosselung, einer Sedimentationsanlage für abfiltrierbare Feststoffe, einem Koaleszenzabscheider und dann zum Schluss der Vorflutrinne zum Rapphofs-Mühlenbach zugeleitet werden.
Die Raffinerie verfügt über mehrere Puffertankanlagen, um bei Starkregen in größeren Mengen zusammenlaufendes Regenwasser „zwischenstapeln“ zu können. Später kann das gepufferte Regenwasser gedrosselt über die Abwasserfernleitung dem Klärwerk Bottrop der Emschergenossenschaft zugeführt werden.
Mit Umsetzung des Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie in das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Baugesetzbuch muss bei Flächenausweisungen im Rahmen der Bauleitplanung ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen Störfallbetrieben (12. BImSchV) und angrenzenden Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und Hauptverkehrswegen im Sinne der Konfliktvermeidung eingehalten werden. Die Abstandsempfehlungen sind im Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18) unter Berücksichtigungen der Gefahrenpotentiale von Stoffen und Stoffmengen kategorisiert und ausgewiesen. Für Stoffe der Abstandsklasse I ergibt sich ein Sicherheitsabstand von 200 Meter zu schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung.
Pyrolyse-Anlage & Verfahren
Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen ist im Bebauungsplanverfahren 451 eingebunden, wodurch die Belange des Naturschutzes angemessen in der Bauleitplanung gewahrt bleiben. Eine vertiefte Prüfung einer möglichen Pyrolyse-Anlage wird erst im Rahmen eines späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen können und kann in der Bauleitplanung noch nicht geleistet werden.
Beim Pyrolyse-Verfahren wird kein Wasserstoff abgeschieden. Wasserstoff ist neben Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Methan und anderen Kohlenwasserstoffen Bestandteil des bei der Pyrolyse entstehenden Gases.
Allgemeine Information über das chemische Recycling und die Pyrolyse sind u.a. unter plasticseurope.org/de/nachhaltigkeit/kreislaufwirtschaft/recycling/chemisches-recycling/ zu finden. Darüber hinaus können aktuell Fragen zum Betrieb einer etwaigen Anlage nicht beantwortet werden, da der mögliche Betrieb einer Pyrolyse-Anlage erst im Anschluss an die Bauleitplanung im Rahmen eines dafür erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens betrachtet wird.
Das chemische Recycling von Kunststoffen durch Anwendung des Pyrolyseprozesses ist schon mehrere Jahrzehnte in der Fachwelt bekannt und hat im Zuge der weltweit steigenden Anstrengungen zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes besondere Aufmerksamkeit gewinnen können. Entsprechend wurden weltweit Pilotanlagen betrieben, um technische Marktreife zu erreichen. Auch in Deutschland sind erste Anlagen schon im regulären Betrieb.
Der erwartete Ölanteil bei der Pyrolyse-Verarbeitung liegt bei etwa 60-70 % (bezogen auf den eingesetzten Kunststoff) und ist abhängig von der Art des zu verarbeitenden Kunststoffs und den Betriebsparametern.
Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht und wird erst im späteren Genehmigungsverfahren auf Grundlage des Anlagendesigns geklärt. Der spätere Betreiber ist in jedem Fall für den Einkauf der gebrauchten Kunststoffe zuständig.
Fragen zum Betrieb einer etwaigen Anlage können aktuell nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage gibt. Die Frage ist daher verfrüht und wird erst im späteren Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Standes der Technik geklärt werden. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei dem Pyrolyseprozess entstehendes Gas intern als Wärmeenergie für den Verarbeitungsprozess genutzt werden kann. Darüber hinaus müsste Strom genutzt werden.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass das in einer möglichen Pyrolyseanlage produzierte Pyrolyseöl grundsätzlich mit Hilfe von Rohleitungen, die unterhalb der Ulfkotter Straße verlaufen würden, zu den petrochemischen Großanlagen der Raffinerie verpumpt und dort weiterverarbeitet würden.
Der avisierte Standort für eine mögliche Anlage, der im Rahmen des Bebauungsplans betrachtet wird, liegt an der Ulfkotterstrasse auf dem östlichen Teil des Plangebietes (ca. 12 ha) entlang der Bundesautobahn A 52.
Überlegungen gehen aktuell von einem Durchsatz von 360.000 Tonnen gebrauchter Kunststoffe pro Jahr aus.
Die Prozesstemperatur der Pyrolyse liegt zwischen 550°C und 700°C, je nach Technologie und Betriebsführung. Durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Isolierung wird sichergestellt, dass Wärmeverluste einer Anlage gering zu halten sind und Anforderungen zum Arbeitsschutz des Betriebspersonals eingehalten werden, z. B. Berührungsschutz.
Je nach eingesetztem Kunststoff und Betriebsparametern liegt der Reststoff bei einer modernen Pyrolyseanlage bei 10 – 15% des eingetragenen Materials (Feedstock).
Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht. Erst im späteren Anlagendesign entscheidet sich, welchen Qualitätsanforderungen die zu verarbeitenden Kunststoffabfälle tatsächlich genügen müssen. Es ist aber denkbar und wahrscheinlich, dass der gebrauchte Kunststoff an bundesweit ansässigen Sortier- und Vorbehandlungsanlagen von entsprechenden Vertragspartnern sortiert, gereinigt und aufbereitet wird; also nicht im Plangebiet. Es sollen nach aktuellem Planungsstand nur vorsortierte und aufbereitete Kunststoffabfälle in der geplanten Anlage verarbeitet werden.
Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht und wird erst im späteren Genehmigungsverfahren auf Grundlage des geplanten Anlagendesigns geklärt. Die Sortierung und Aufbereitung von gebrauchten Kunststoffen muss gleichwohl dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, was das Genehmigungsverfahren sicherstellen zu hat.
Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht.
Aus Genehmigungs- und Betriebssicherheitsgründen nach dem einschlägigen deutschen Umweltrecht ist eine Sicherheitsfackel für eine Pyrolyse-Anlage vorzusehen, soweit bei einer bedeutsamen Betriebsstörung im Verarbeitungsprozess befindliche brennbare Gase zur Druckentlastung sicher verbrannt werden müssen. Die Fackel soll den Eintritt eines Störfalls (vgl. 12. BImSchV) im Verlauf einer Betriebsstörung verhindern und somit die Anlagenintegrität erhalten. Für ein sicheres An- und Abfahren der Anlage für z.B. Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen, die in größeren Zeitabständen (z.B. spätestens alle 5 Jahre) zu erfolgen haben, ist die Fackel nötig. Nur in diesen Fällen ist die Fackel in Betrieb.
Auf der östlichen Fläche des Plangebietes 451 (ca. 12 Hektar) findet sich Platz für eine Pyrolyse-Anlage mit einem Anlagendurchsatz von etwa 360.000 t pro Jahr. Die Planungen zur Errichtung weiterer genehmigungsbedürftiger Anlagen auf verfügbaren Freiflächen des Plangebiet, die neben einer möglichen Pyrolyse-Anlage errichtet werden könnten, sind noch nicht abgeschlossen.
Feste Reststoffe bzw. Abfälle aus Pyrolyseanlagen sind nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf entsprechend zugelassenen Deponien in Deutschland zur Verbringung geeignet.
Die Deponierung oder Verbrennung von gebrauchtem Kunststoff ist grundsätzlich die schlechtere Alternative im Vergleich zu chemischem Recycling, mechanischem Recycling und zur Vermeidung von Kunststoffen.
Bei einer Pyrolyseanlage wird im Rahmen der Erzeugung von Prozesswärme hauptsächlich Kohlenstoffdioxid CO2 abgeführt (Verbrennungsgase). Für detaillierte Aussagen muss die Anlagenkonzeption und das Genehmigungsverfahren abgewartet werden.
Beim Anfahren und Abfahren von Pyrolyse-Anlagen wird Erdgas benötigt, weil nicht genügend Pyrolysegas zu Beginn für die Wärmeversorgung zur Verfügung steht. Im laufenden Betrieb der Anlage wird die für die Pyrolyse erforderliche Energie durch die bei der Verbrennung der Pyrolysegase freigesetzte Wärmeenergie gedeckt. Die Anlage ist somit weitestgehend energieautark und versorgt sich selbst mit Wärmeenergie durch die Verbrennung von Betriebs- bzw. Prozessgasen. Des Weiteren wird elektrischer Strom für diverse Komponenten benötigt, dieser muss von extern bezogen werden.
Alle Stoffströme einer Pyrolyseanlage sind in geschlossen und dichten Systemen gefasst, wie z.B. in Behältern, Reaktoren und Rohrleitungen aus Stahl mit entsprechenden Güteanforderungen. Dadurch wird eine Freisetzung in die Luft bzw. Umgebung im Normalbetrieb verhindert. Sollte trotz einer automatisierten Sicherheits- und Regelungstechnik eine bedeutsame Betriebsstörung eintreten, werden die Gase in der Sicherheitsfackel verbrannt. Daher ist nicht mit der Emission gesundheitsgefährdender Stoffe zu rechnen.
Der feste Reststoff bzw. Abfall aus einer Pyrolyseanlage ist i.A. trocken und wird entsorgt.
Der Reststoff besteht aus den nicht flüchtigen Bestandteilen des Eintragsmaterials und hauptsächlich aus Kohlenstoff.
Der Reststoff besteht aus den nicht flüchtigen Bestandteilen des Eintragsmaterials und hauptsächlich aus Kohlenstoff. Bezogen auf das Eintragsmaterial ca. 10 – 15%, der gemäß den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deponiert werden müsste.
Im Pyrolyse-Prozess werden grundsätzlich keine Abfälle oder Kunststoffe etc. verbrannt. Ziel der Pyrolyse ist die Produktion von Pyrolyseöl aus den Kunststoffabfällen (Granulate) und nicht dessen Verbrennung. Gerade das zeichnet den Pyrolyse-Prozess als chemisches Recycling gegenüber der aktuell landesweit üblichen Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen aus.
Aktuell kann die Frage nach der Herkunft des gebrauchten Kunststoffs noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign und Beschaffungsstrategie gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren daher verfrüht. Es ist grundsätzlich anzumerken, dass das Ziel einer Pyrolyseanlage nicht die Verbrennung, sondern das chemische Recycling von Kunststoffabfällen ist.
Durch eine neu entstehende Pyrolyse-Anlage könnten potenziell etwa 160 Arbeitsplätze entstehen. Die entstehenden Arbeitsplätze sind unterschiedlicher Art, vom Anlagenfahrer, über Elektroniker bis hin zu Managementpositionen.
Projektidee
Aktuell prüft ein potenzielles Partnerunternehmen eine Ansiedlung auf der östlichen Teilfläche der sogenannten Norderweiterung. Planung sowie Bau und Betrieb einer solchen Anlage obliegen grundsätzlich dem Betreiber/Bauherrn. bp plant selbst keine Industrieanlage auf dem entsprechenden Grundstücksteil zu bauen und/oder zu betreiben. Es ist das Interesse von bp, einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die gesamte Norderweiterung zu erlangen, der sowohl Auflagen für den Partnerfirmenhof der bp als auch einen klaren und verbindlichen Rahmen für die Ansiedlung eines Projektpartners bzw. potenziellen Betreibers schafft.
Eine direkte Anbindung an die Raffinerie hat eine Reihe von Vorteilen. Das Pyrolyseöl kann hier zukünftig direkt ohne zusätzlichen Transport beispielsweise per LKW weiterverarbeitet werden. Längere Transportwege sind weniger effizient. Das Kreislaufzentrum profitiert am Raffineriestandort außerdem von der vorhandenen Infrastruktur, etwa zur Versorgung mit Strom und Wasserstoff.
bzw. für andere petrochemische Vorprodukte und Einsatzstoffe in der chemischen Industrie eingesetzt werden?
Nachhaltigkeit
Produkte zu erreichen?
Das Kreislaufzentrum ist eine optimale Ergänzung der Raffinerie und stellt die Weichen in Richtung Zukunft. Primär sorgt das Kreislaufzentrum aber für die Erneuerung von Kunststoffen und dafür, gebrauchte Kunststoffe von Deponien, Meeren oder Verbrennungsanlagen fernzuhalten. Bis 2030 könnten bis zu 30 Prozent der Ethylen- und Propylenproduktion mit zirkulär genutzten Rohstoffen hergestellt werden. Zudem könnte der fossile Rohöleinsatz in der Raffinerie reduziert werden.
Emissionen
Die Frage ist für den aktuell laufenden Bebauungsplan verfrüht. Die Art und Effektivität der Abgasreinigung auf dem Stand der Technik muss der spätere Betreiber der Pyrolyse-Anlage im Rahmen des dann noch zu erfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsverfahren nachweisen. Grundsätzlich ist für eine neue Anlage der fortgeschriebene Stand der Technik zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt zu berücksichtigen.
Die Frage nach der Art der Zwischenlagerung kann verbindlich nur der spätere Betreiber beantworten. Auf Grundlage der emissionsrechtlichen Anforderungen, die ohne Einschränkungen für Neuanlagen zu erfüllen sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Lagerung in geschlossenen Hallen vonstattengehen wird. Für das Plangebiet soll mit dem Bebauungsplan 451 festgelegt werden, dass die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten unterhalb des Irrelevanzkriteriums von 2% der TA Luft zu bleiben haben. Damit ist festgeschrieben, dass die Anlage aufsummiert über ein Jahr max. 7,3 Tage geruchsauffällig werden darf. Außerdem ist bei der Lagerung und Abluftbehandlung der Stand der Technik zur Emissionsminderung anzuwenden.
Der Betreiber eine Pyrolyse-Anlage wird Lieferverträge mit bundesweiten Betreibern von Kunststoffabfallsortier- und Vorbehandlungsanlagen abschließen, die den max. PVC-Gehalt in den anzuliefernden Kunststoffgranulaten regulieren. Durch Zugabe von geeignetem Adsorbens könnte das in dem PVC enthaltende Chlor gebunden und zu Neutralsalzen gebunden werden, welche mit dem Reststoff ausgetragen werden.
Im Rahmen der Pyrolyse findet keine Verbrennung statt. Die Verbrennung des Pyrolysegases zur Wärmeversorgung des Pyrolyseprozesses wäre nicht giftig, da die typischen Verbrennungsabgase, hauptsächlich CO2, entstehen. Das Abgas würde zudem einer Abgasreinigung unterzogen, um die gesetzlich erforderlichen Emissionsgrenzwerte einzuhalten.
Auf der Grundlage des Bebauungsplans 451 sind für die 6 Teilflächen des Plangebietes bestimmte Lärmkontingente vorgesehen und festgesetzt, die für eine maximale Zusatzbelastung von unterhalb von mindestens 6 dB(A), in bestimmten Bereichen sogar bis unter 10 dB(A), der einschlägigen Immissionsrichtwerte für Tag und Nacht der TA Lärm beitragen dürfen. Dadurch liegt die Zusatzbelastung unterhalb des einschlägigen Irrelevanzkriteriums der TA Lärm, so dass sich keine wahrnehmbare Veränderung der Gesamtlärmsituation ergeben wird. Der Bebauungsplan setzt sehr hohe Anforderungen an den Lärmschutz auf Grundlage des fortgeschriebenen Standes der Technik.
Nein, weil der Pyrolyse-Prozess unter Ausschluss von Sauerstoff stattfindet.
Kunststoffgranulate werden in Sortier- und Vorbehandlungsanlagen von Fremdstoffen gereinigt und entsprechend konditioniert, sodass bei Anlieferung vernünftigerweise keine Geruchsbelästigungen zu erwarten sind.
Störfall & Sicherheit
Ja. In einer solchen Anlage würden brennbare Stoffe in einer Menge verarbeitet, die in den Geltungsbereich der 12. BImSchV (StörfallV.) fällt und darüber reguliert wird.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz verlangt, dass Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Den Nachweis dafür hat der zukünftige Betreiber einer Pyrolyse-Anlage schon im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erbringen. Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen ist der Betreiber verantwortlich. Entsprechende gesetzliche Vorgaben müssen zwingend vom Betreiber anhand eines gesetzlich erforderlichen Brandschutzkonzeptes nachgewiesen und eingehalten werden.
Norderweiterung / Bebauungsplan
Mit dem Glückaufpark in Gelsenkirchen-Hassel sind bereits im Vorfeld Ausgleichsflächen geschaffen worden. Dort hat bp gemeinsam mit der Stadt und der RAG ein einstiges Industrieareal renaturiert und so eine Fläche mit hohem Freizeitwert für die Menschen in der Region geschaffen. Weitere Ausgleichsmaßnahmen werden auf Basis der behördlichen Anforderungen entsprechend umgesetzt, sind zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch in der Diskussion.
Das Bebauungsplan-Verfahren sieht eine Beteiligung von Bürger:innen vor. Die Information dazu erfolgt über die Stadt Gelsenkirchen. Selbstverständlich beinhaltet der im Anschluss an den Bebauungsplan stattfindende Hauptplanungsschritt – nämlich das Verfahren nach §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – eine öffentliche Beteiligung. Dieses Verfahren nach §4 BImSchG muss jedoch erst vom Betreiber/Bauherrn angestoßen/beantragt werden. Ungeachtet dessen und zusätzlich zu dieser öffentlichen Beteiligung, ist bp der Dialog mit der Nachbarschaft wichtig.
Dieser kann auf dem jetzigen Gelände verbleiben und neben dem neuen Kreislaufzentrum wie gehabt betrieben werden.
Das Kreislaufzentrum soll auf der Fläche der Norderweiterung, also nördlich der bp Raffinerie in Scholven, entstehen und würde durch eine Pipeline mit dem Raffineriekomplex verbunden. Einen Lageplan mit einer Übersicht des geplanten Kreislaufzentrums finden Sie auf unserer Detailseite zum Projekt.
Verkehr
Zum jetzigen Stand der Planung ist ein Schienenanschluss nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass in Zukunft über einen Schienenanschluss weiter nachgedacht wird, aber in der aktuellen Ausbaustufe ist dies keine Option.
Die Norderweiterung ist direkt an die Autobahn (A) 52 angebunden. So können die gebrauchten Kunststoffe über LKW direkt über die Ausfahrt der A 52 in Scholven-Nord angeliefert werden. Durch den Anlieferverkehr sind also keine Beeinträchtigungen des Stadtverkehrs oder nahegelegener Wohngebiete zu erwarten.
Zum jetzigen Stand der Planung ist ein Schienenanschluss nicht Gegenstand des Bebauungsplans, da die wesentlichen Produkte der Pyrolyse-Anlage über Fernleitungen direkt in die benachbarte Raffinerie für die Weiterverarbeitung in den petrochemischen Großanlagen gepumpt werden sollen. Insofern wäre hierfür keine erweiterte Logistik über Bahn erforderlich und nur die Anlieferung der Kunststoffabfälle bzw. -granulate (ca. 120 LKWs pro Tag) könnte alternativ über die Bahn anstatt durch LKW-Transporte erfolgen. Die Option der Anlieferung über die Bahn kann zu einem späteren Zeit durch den Vorhabenträger im Zuge der Projektrealisierung geprüft und bewertet werden.
Die Norderweiterung ist direkt an die Autobahn A52 angebunden. So könnten die gebrauchten Kunststoffe über LKW direkt über die Ausfahrt der A52 in Scholven-Nord angeliefert werden. Es kann mit einem Anlieferverkehr von etwa 120 LKW-Transporten pro Tag über die A52 gerechnet werden, die aktuell ein Gesamtverkehrsaufkommen von etwa 40.000 Fahrzeugen pro Tag hat. Vor diesem Hintergrund ist berechtigter Weise keine wesentliche Beeinträchtigung des Stadtverkehrs oder der nahegelegenen Wohngebiete zu erwarten.
Das produzierte Pyrolyseöl soll über Rohrleitungen in die benachbarte Raffinerie zur Weiterverarbeitung verpumpt werden. Daher würde nur die Anlieferung der gebrauchten Kunststoffe zur Pyrolyseanlage per LKW erfolgen. Es wird mit etwa 120 LKW-Transporten pro Tag über den Autobahnanschluss A 52 gerechnet. Bei einem Verkehrsaufkommen von etwa 40.000 Fahrzeugen pro Tag auf der A 52 werden die zusätzlichen LKW-Transporte keinen nennenswerten Einfluss auf das Verkehrsaufkommen nehmen.
Wirtschaft
Mit dem Kreislaufzentrum könnten potenziell etwa 160 Arbeitsplätze entstehen. Da das Kreislaufzentrum und die damit verbundene Pyrolysetechnologie die Produktion in der bestehenden Raffinerieanlage der bp ergänzt und Teil der dortigen Prozesse wird, werden Arbeitsplätze der bp auf diese zukünftigen Anforderungen ausgerichtet, um den Standort und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.
Stadt/Region: Mit dem Kreislaufzentrum möchte der potenzielle Betreiber vorrangig am Standort Gelsenkirchen etwa 160 Arbeitsplätze schaffen. Der Einsatz dieser innovativen Technologie im industriellen Maßstab unterstützt außerdem den technologischen Wandel am Industriestandort NRW.