19. Oktober 2023
Auf der Grundlage des Bebauungsplans 451 sind für die 6 Teilflächen des Plangebietes bestimmte Lärmkontingente vorgesehen und festgesetzt, die für eine maximale Zusatzbelastung von unterhalb von mindestens 6 dB(A), in bestimmten Bereichen sogar bis unter 10 dB(A), der einschlägigen Immissionsrichtwerte für Tag und Nacht der TA Lärm beitragen dürfen. Dadurch liegt die Zusatzbelastung unterhalb des einschlägigen Irrelevanzkriteriums der TA Lärm, so dass sich keine wahrnehmbare Veränderung der Gesamtlärmsituation ergeben wird. Der Bebauungsplan setzt sehr hohe Anforderungen an den Lärmschutz auf Grundlage des fortgeschriebenen Standes der Technik.