19. Oktober 2023

Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht und wird erst im späteren Genehmigungsverfahren auf Grundlage des geplanten Anlagendesigns geklärt. Die Sortierung und Aufbereitung von gebrauchten Kunststoffen muss gleichwohl dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, was das Genehmigungsverfahren sicherstellen zu hat.