19. Oktober 2023

Das Bundesimmissionsschutzgesetz verlangt, dass Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt, schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Den Nachweis dafür hat der zukünftige Betreiber einer Pyrolyse-Anlage schon im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erbringen. Für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen ist der Betreiber verantwortlich. Entsprechende gesetzliche Vorgaben müssen zwingend vom Betreiber anhand eines gesetzlich erforderlichen Brandschutzkonzeptes nachgewiesen und eingehalten werden.