19. Oktober 2023
Die Frage ist für den aktuell laufenden Bebauungsplan verfrüht. Die Art und Effektivität der Abgasreinigung auf dem Stand der Technik muss der spätere Betreiber der Pyrolyse-Anlage im Rahmen des dann noch zu erfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsverfahren nachweisen. Grundsätzlich ist für eine neue Anlage der fortgeschriebene Stand der Technik zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt zu berücksichtigen.