17. Oktober 2023

Die im Plangebiet neu zu errichtende Anlage kann sowohl über die Energieversorgung des Bestandswerkes (GRN – Gelsenkirchen Raffinerie Netz GmbH) als auch über das regionale öffentliche Netz mit Strom versorgt werden. Aktuell befindet sich das Projekt noch auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens, bei dem es darum geht, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Industriegebiet zu schaffen. Die zu wählende Anschlussvariante ist u.a. betreiberabhängig und wird daher abschließend erst zum Vorhabenzulassungsverfahren geklärt werden.