19. Oktober 2023

Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht. Erst im späteren Anlagendesign entscheidet sich, welchen Qualitätsanforderungen die zu verarbeitenden Kunststoffabfälle tatsächlich genügen müssen. Es ist aber denkbar und wahrscheinlich, dass der gebrauchte Kunststoff an bundesweit ansässigen Sortier- und Vorbehandlungsanlagen von entsprechenden Vertragspartnern sortiert, gereinigt und aufbereitet wird; also nicht im Plangebiet. Es sollen nach aktuellem Planungsstand nur vorsortierte und aufbereitete Kunststoffabfälle in der geplanten Anlage verarbeitet werden.