14. Februar 2023

Das Bebauungsplan-Verfahren sieht eine Beteiligung von Bürger:innen vor. Die Information dazu erfolgt über die Stadt Gelsenkirchen. Selbstverständlich beinhaltet der im Anschluss an den Bebauungsplan stattfindende Hauptplanungsschritt – nämlich das Verfahren nach §4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – eine öffentliche Beteiligung. Dieses Verfahren nach §4 BImSchG muss jedoch erst vom Betreiber/Bauherrn angestoßen/beantragt werden. Ungeachtet dessen und zusätzlich zu dieser öffentlichen Beteiligung, ist bp der Dialog mit der Nachbarschaft wichtig.