19. Oktober 2023

Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen ist im Bebauungsplanverfahren 451 eingebunden, wodurch die Belange des Naturschutzes angemessen in der Bauleitplanung gewahrt bleiben. Eine vertiefte Prüfung einer möglichen Pyrolyse-Anlage wird erst im Rahmen eines späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen können und kann in der Bauleitplanung noch nicht geleistet werden.