19. Oktober 2023

Der Reststoff besteht aus den nicht flüchtigen Bestandteilen des Eintragsmaterials und hauptsächlich aus Kohlenstoff. Bezogen auf das Eintragsmaterial ca. 10 – 15%, der gemäß den Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) deponiert werden müsste.