19. Oktober 2023

Aktuell kann diese Frage noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren verfrüht und wird erst im späteren Genehmigungsverfahren auf Grundlage des Anlagendesigns geklärt.  Der spätere Betreiber ist in jedem Fall für den Einkauf der gebrauchten Kunststoffe zuständig.