9. Februar 2023

Aktuell prüft ein potenzielles Partnerunternehmen eine Ansiedlung auf der östlichen Teilfläche der sogenannten Norderweiterung. Planung sowie Bau und Betrieb einer solchen Anlage obliegen grundsätzlich dem Betreiber/Bauherrn. bp plant selbst keine Industrieanlage auf dem entsprechenden Grundstücksteil zu bauen und/oder zu betreiben. Es ist das Interesse von bp, einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die gesamte Norderweiterung zu erlangen, der sowohl Auflagen für den Partnerfirmenhof der bp als auch einen klaren und verbindlichen Rahmen für die Ansiedlung eines Projektpartners bzw. potenziellen Betreibers schafft.