19. Oktober 2023

Aktuell kann die Frage nach der Herkunft des gebrauchten Kunststoffs noch nicht beantwortet werden, da es für das Plangebiet noch keinen rechtskräftigen Vertrag mit einem Betreiber einer Pyrolyse-Anlage mit fertigem Anlagendesign und Beschaffungsstrategie gibt. Die Frage ist für das Bebauungsplanverfahren daher verfrüht. Es ist grundsätzlich anzumerken, dass das Ziel einer Pyrolyseanlage nicht die Verbrennung, sondern das chemische Recycling von Kunststoffabfällen ist.