19. Oktober 2023
Feste Reststoffe bzw. Abfälle aus Pyrolyseanlagen sind nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf entsprechend zugelassenen Deponien in Deutschland zur Verbringung geeignet.
Feste Reststoffe bzw. Abfälle aus Pyrolyseanlagen sind nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf entsprechend zugelassenen Deponien in Deutschland zur Verbringung geeignet.