19. Oktober 2023

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt unter § 34 die Achslast und das zulässige Gesamtgewicht von Lastkraftwagen (LKWs), um sicherzustellen, dass die Brückenbelastung von Autobahnen und Schnellstraßen nicht überschritten werden. Die besondere Eigenschaft von Kunststoffen ist ihr relativ geringes Gewicht. Insofern wird der Transport von gebrauchten Kunststoffen in LKWs keine hohe Zuladung verursachen.