19. Oktober 2023

Aus Genehmigungs- und Betriebssicherheitsgründen nach dem einschlägigen deutschen Umweltrecht ist eine Sicherheitsfackel für eine Pyrolyse-Anlage vorzusehen, soweit bei einer bedeutsamen Betriebsstörung im Verarbeitungsprozess befindliche brennbare Gase zur Druckentlastung sicher verbrannt werden müssen. Die Fackel soll den Eintritt eines Störfalls (vgl. 12. BImSchV) im Verlauf einer Betriebsstörung verhindern und somit die Anlagenintegrität erhalten. Für ein sicheres An- und Abfahren der Anlage für z.B. Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen, die in größeren Zeitabständen (z.B. spätestens alle 5 Jahre) zu erfolgen haben, ist die Fackel nötig. Nur in diesen Fällen ist die Fackel in Betrieb.